LIMBURG BISCHÖFLICHES PRIESTERSEMINAR UND KLOSTER MARIENBORN DER PALLOTTINERINNEN DIE NEUE AUTOBAHN Köln-Frankfurt erhöhte die strategische Bedeutung Limburgs als Militärstandort. Während der ganzen Kriegszeit dienten große Teile des Priesterseminars als Heeresunterkunft und »Teillazarett«. Schon vor Beginn der Kriegshandlungen wurden im August 1939 Wehrmachtsangehörige einquartiert. Im Mai 1941 bot Bischof Hilfrich dem Heer die dauerhafte Einmietung an – wohl um einer Enteignung zuvorzukommen. Durch eine entsprechende vertragliche Übereinkunft konnte das Gebäude in kirchlicher Trägerschaft bleiben und – mit räumlichen Einschränkungen – für seinen eigentlichen Zweck weiterhin genutzt werden. DIE PARKANLAGE DES SEMINARS pflegten zwei französische Kriegsgefangene, der Volksschullehrer Guy G. und der Handelsdirektor Edmond B., die später in den Zivilarbeiter-Status überführt wurden. Außerdem bestellten sie den Feld- und Gemüsegarten für den Küchenbetrieb. Nach Kriegsende bestand noch bis in die 80er Jahre freundschaftlicher Kontakt zwischen ihnen und Dernbacher Schwestern, die im Gestellungsvertrag die Hauswirtschaft des Priesterseminars betrieben. KLOSTER MARIENBORN, das gegenüber dem Priesterseminar gelegene Mutterhaus der Pallottinerinnen, boten die Schwestern – gleichfalls um einer Enteignung zuvorzukommen – dem Militär 1941 als Lazarett an. Die Gestapo wollte die Gemeinschaft jedoch auflösen und die arbeitsfähigen Schwestern in Arbeitslager bringen. Oberstabsarzt Nikol konnte dies verhindern, indem er die Pallottinerinnen als Kranken- und Hilfsschwestern zum Kriegshilfsdienst in der Verwundetenpflege verpflichtete. FRANZÖSISCHE KRIEGSGEFANGENE beschäftigten die Pallottinerinnen ab Sommer 1940. Als die Kriegshandlungen am Niederrhein zunahmen und Ordenseinrichtungen evakuiert wurden, kamen mit den dortigen Schwestern auch deren Zivilarbeiter nach Limburg: »Unsere Schwestern brachten aus dem Teil-Lazarett Christinenstift (Gereonsweiler bei Aachen) einen (...) Ukrainer – Constantin – und ein polnisches Dienstmädchen – Nadja mit Namen – mit, die wir, falls das Arbeitsamt dazu die Erlaubnis gibt, in unserem Lazarett beschäftigen werden.« Bislang ist der Einsatz von sieben Zwangsarbeitern nachgewiesen. DIE »TRANSFORMATION« FRANZÖSISCHER KRIEGSGEFANGENER in den Zivilarbeiterstatus wurde 1943 durch Fritz Sauckel, den Generalbevollmächtigten für den Arbeitseinsatz, von der französischen Vichy-Regierung erwirkt. Das für die deutsche Seite günstige Abkommen beinhaltete auch den »freiwilligen« Transfer ziviler französischer Arbeitskräfte in das Reich. Als Gegenleistung wurden französische Kriegsgefangene für den Arbeitseinsatz »beurlaubt«. Einige durften nach Frankreich zurückkehren, andere kamen in »reguläre« Arbeitsverhältnisse. Zwar brachte das Abkommen den Betroffenen gewisse Rechte und Freiheiten, doch standen sie nicht mehr unter dem Schutz der Genfer Konvention, und im Nachkriegsfrankreich galten sie häufig als Kollaborateure. DIE CHRONIK DES KLOSTERS MARIENBORN BERICHTET DAZU: »Die bisher in deutschen Betrieben beschäftigten französischen Kriegsgefangenen nennt man jetzt ›beurlaubte Kriegsgefangene‹. Als solche dürfen sie Zivilkleider tragen und eine Zivilwohnung beziehen. Sie empfangen Lohn und haben Freizeit wie jeder deutsche Angestellte. Unsere drei Franzosen Artur, Albert und Johann bleiben weiterhin bei uns; z.T. wohnen sie im Zimmer über der Remise, während der polnische Landarbeiter Wladek in seinem Zimmer über der Waschküche bleibt.«
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