WIESBADEN ST. AUGUSTINUSHEIM DER SALESIANER DON BOSCOS ZUR DECKUNG DES STEIGENDEN RAUMBEDARFS für die vielen Kriegsgefangenen und Fremdarbeiter, die in Wiesbaden Zwangsarbeit leisten mussten, wurden polnische Zivilarbeiter im St. Augustinusheim einquartiert. 1944 war die Einrichtung das letzte im Gau Hessen-Nassau noch bestehende katholische Lehrlingsheim. Doch durch Lehrjungen, die der Hitler-Jugend angehörten, stand die Hausleitung unter ständiger Beobachtung. Am 22. November 1944 verhaftete die Gestapo schließlich die beiden Hausgeistlichen P. Heck und Direktor P. Dr. Oeffling, schloss das Heim und wies es als Jugendwohnheim der HJ aus. Im Februar 1945 wurde auch die ausgebombte Wiesbadener Gestapo-Zentrale hier untergebracht. In diese Zeit fällt am 12. März 1945 die Hinrichtung von vier Sowjetbürgern, denen Arbeitsverweigerung vorgeworfen wurde, auf dem Gelände des Wohnheimes. Hinweise auf eine Beschäftigung von Zwangsarbeitern im Lehrlingsheim liegen nicht vor. DIE »OSTARBEITERKARTEI« im Stadtarchiv Wiesbaden, die über 2.500 Namen umfasst, führt unter anderem den polnischen Zivilarbeiter Zenon J. (*1906) auf. Der gelernte Schuhmacher war seit Januar 1941 in verschiedenen landwirtschaftlichen Betrieben der Stadt eingesetzt und wohnte im Augustinusheim. Seine Frau Eva schrieb am 15. April 1941 aus ihrem Heimatort Kalisch an den damaligen Direktor des Augustinusheimes, P. Rund: »Hochgeschätzter Herr Pfarrer! Am 13. ds. Mts. d.h. am ersten Osterfest war ich bei der Beichte und habe meinen Pfarrer gebeten, ob ich nicht für meinen Ehemann Zenon J. beichten könnte. Der Pfarrer hat meine Bitte erfüllt, hat aber dabei mir anbefohlen, Sie Herr Pfarrer zu bitten, dass Sie gütigst meinem Manne die Sünden erlassen und das heilige Abendmahl austeilen würden, was ich meinerseits ergebenst (und) auch herzlich bitte. Meine Bitte und meine Tat erklärt sich damit, dass mein Mann sich nicht in der deutschen Sprache verständigen kann. Sende den verbindlichsten Dank für das schöne Ostergeschenk in Form der 10 RM, welche Sie so gütig mir gesandt. Die herzlichsten Grüsse für Sie tiefgeehrter Herr Pfarrer sendet Ihnen die verbindliche Eva J. nebst ihrer kleinen Tochter.« UM SEELSORGLICHE HILFE BEMÜHT, wandte sich P. Rund an den Wiesbadener Stadtpfarrer Wolf. Dieser setzte sich beim Bischöflichen Ordinariat für eine Beichtfakultät für einen des Polnischen mächtigen Ruhestandsgeistlichen ein: »Der Brief [von Eva J.] wirft ein Licht auf die religiöse Not dieser Leute, die nicht deutsch beichten können und doch gern ihre Ostern halten möchten. Es handelt sich nicht um Gefangene, sondern um freie Zivilarbeiter. Herr Pater Rund kennt ihrer ungefähr zwölf, die gern in der Kapelle des St. Augustinusheimes die hl. Sakramente empfangen würden, wenn sie einen polnisch sprechenden Priester hätten.« Erst im August 1943 erhielt Pfarrer Wolf Antwort aus Limburg. Dort verwies man auf die Erlasse des Reichskirchenministers zur Polenseelsorge, die lediglich die Generalabsolution in polnischer Sprache gemäß den »Vollmachten für die Kriegsseelsorge« zuließen. Der Fall zeigt die aus den Akten immer wieder sichtbare Hilfsbereitschaft vieler Geistlicher, die auf die unübersichtlichen und eng gesteckten Grenzen staatlicher Reglementierung stieß.
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