DAS WALLFAHRTSKLOSTER MARIENTHAL wurde 1873 von Franziskanern besiedelt. Der an manchen Sonn- und Feiertagen vierstellige Pilgerzustrom war den Nationalsozialisten ein Dorn im Auge und veranlasste 1939 sogar Reichskirchenminister Kerrl zu einer Beschwerde bei Bischof Hilfrich über den angeblich politischen Charakter der Marienthaler Wallfahrt. Am 31. August 1943 verbot der Landrat aus luftpolizeilichen Gründen alle Wallfahrten. Doch Guardian P. Florentinus Wöbkenberg handelte einen Kompromiss aus, der eine Begrenzung auf 200 gleichzeitig anwesende Pilger vorsah. Bei diesem »Warnschuss« blieb es. Es gab keine Hausdurchsuchungen, keine Eingriffe in das Klosterleben, keine Verhaftungen, Prozesse oder sonstigen Schikanen.
Ab 1943 wurden einige Räume im Kloster für Evakuierte – ein kleineres Altenheim und ausgebombte Ursulinen-Schwestern aus Geisenheim und Frankfurt – genutzt. Von elf Einberufungen unter den Brüdern abgesehen, blieb der Personalstand des Hauses weitgehend unverändert.
ZUR BEWIRTSCHAFTUNG DER KLOSTERÖKONOMIE beschäftigten die Brüder neben einem Hausknecht zwei ausländische Zwangsarbeiter. Unter dem 15. Januar 1943 berichtet die Chronik: »Peter Paul G., ein Litauer, ein großer Mann, seiner Figur nach; er ist auch Schriftsteller und Dichter und ist aus Litauen, er ist in Deutschland zugelassen als Helfer in der Landwirtschaft und soll hier dem Knecht Peter Engels helfen; Herr G. ist vom Arbeitsamt Rüdesheim a. Rh. uns zugewiesen worden.« Am 16. Juli 1943 heißt es dann: »Heute erhielten wir als Gehilfe für den Knecht Engels Peter einen tüchtigen jungen Franzosen namens Daniel B., einen soliden Bauernsohn, der sehr anstellig und fleißig ist.« Daniel B. wurde möglicherweise im Zuge der Abkommen mit der Vichy-Regierung als Zivilarbeiter nach Deutschland gebracht. Er erscheint zuletzt in einem Chronikeintrag vom 31. Januar 1945: »Die Daniels aus der Oster- und Weihermühle und unser Hilfsknecht und Daniel B. trugen den Sarg [des verstorbenen P. Osmund].«