Unzählige Zwangsarbeiter kamen zu Tode - sei es durch direkte Gewalteinwirkung oder durch Hunger und Krankheiten. Manche hatten noch nicht einmal Schuhe - wie die hier abgebildeten Zwangsarbeiterinnen. (Foto: Hessisches Wirtschaftsarchiv)

Zeitgenössische Propagandaaufnahme, die die »üppige Verpflegung« der Fremdarbeiter demonstrieren sollte. Die Anwesenheit von Kindern im Lager blieb ohne Kommentar, sie wurde offensichtlich als bekannt vorausgesetzt. (Foto: Thüringisches Landesarchiv)

 DIE ERSTEN POLNISCHEN KRIEGSGEFANGENEN, die 1939 auf die Höfe kamen, wurden von vielen Bauern nicht anders behandelt als die polnischen Erntehelfer in den Jahren zuvor. Der SD (Sicherheitsdienst) reagierte alarmiert auf diese »allzu freundliche« Behandlung der »rassisch minderwertigen« Arbeitskräfte.
Durch Gräuelpropaganda wurde versucht, Hass gegen die Polen zu schüren, und im März 1940 erschienen die ersten »Polenerlasse«. Sie verpflichteten Polen, ein deutlich sichtbares Kennzeichen auf ihrer Kleidung zu tragen, verboten ihnen die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel und den Besuch öffentlicher Veranstaltungen kultureller, kirchlicher und geselliger Art sowie von Gaststätten. Das Verbot des Besuchs von Pfarrgottesdiensten sollte vor allem die seelsorgliche Betreuung der katholischen Polen und ihre Einbindung in das kirchliche Leben verhindern.
 DIE »POLENERLASSE« ließen den örtlichen Behörden und Parteistellen große Ermessensspielräume; die »Abstrafung« polnischer Zwangsarbeiter erfolgte direkt durch die Staatspolizei ohne Einschaltung der Justiz. Kernpunkt war das Verbot jedweder intimer Kontakte zu Deutschen. Den Polen drohte dafür die Todesstrafe, beschuldigten deutschen Frauen wurden öffentlich die Haare abgeschoren. Häufig genügte schon der bloße Verdacht für die direkte Einweisung in ein Konzentrationslager.   
Diese Erlasse wurden die Grundlage für ein nach Herkunft und »rassischem Wert« differenziertes Repressionssystem gegen die ausländischen Zwangsarbeiter gemäß der nationalsozialistischen Rassenideologie.
 »WESTARBEITER« hießen nach dem Frankreichfeldzug zunächst alle in den besetzten westeuropäischen Staaten angeworbenen oder gepressten Zivilarbeiter. Da aber Zivilarbeiter »germanischer Abstammung«, zum Beispiel Skandinavier und Niederländer, nach den Vorstellungen des Regimes »im großen und ganzen wie Deutsche« behandelt werden sollten, wurden diese ab 1941 getrennt von »fremdvölkischen« Arbeitern untergebracht und durften auch in Privatquartieren wohnen.   
Den »fremdvölkischen« Arbeitskräften aus Frankreich – ab 1943 auch den italienischen – drohte zum Beispiel bei »Arbeitsunlust« Einweisung in ein Arbeitserziehungslager oder in ein Konzentrationslager.
 POLEN UND »OSTARBEITER«, die mit Abstand größten Gruppen, wurden zu »slawischen Untermenschen« herabgewürdigt. Ihnen wurden niedrige Instinkte, niedrige Intelligenz und Faulheit zugeschrieben. Zur Kennzeichnung ihrer »Minderwertigkeit« mussten sie auf ihrer Kleidung Abzeichen tragen. Polen und »Ostarbeiter« mussten deutlich länger und schwerer arbeiten als andere Zwangsarbeiter. Misshandlungen waren an der Tagesordnung.
Polen – als solche galten grundsätzlich alle im früheren polnischen Staatsgebiet außer Galizien und Bialystok polizeilich gemeldeten Personen – durften nur die niedrigste betriebsübliche Entlohnung der jeweiligen Alters- und Tätigkeitsgruppe erhalten; weder hatten sie Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall noch auf irgendwelche Zuschläge (etwa für Feiertagsarbeit). Sie unterlagen einer wöchentlichen Meldepflicht und durften nur mit polizeilicher Sondergenehmigung irgendwelche Verkehrsmittel benutzen (einschließlich Fahrrädern). Dabei ging es ihnen aber immer noch besser als den »Ostarbeitern«. Diese waren beinahe rechtlos, erhielten nur ein Drittel des sonst üblichen Lohns und wurden in geschlossenen Lagern untergebracht, die sie nur zur Arbeit verlassen durften. Vorschriften legten fest, dass ihre Lebensmittelzuweisungen ausschließlich in minderwertigeren Nahrungsmitteln erfolgen sollten.
Vor allem die sowjetischen Kriegsgefangenen wurden als austauschbares »Arbeitsvieh« ohne menschlichen Wert angesehen. Über 3 Millionen sowjetische Kriegsgefangene starben in deutscher Gefangenschaft an Hunger und Entkräftung.
 KRIEGSGEFANGENE wurden im Kriegsverlauf in erheblicher Zahl in den Zivilarbeiterstatus überführt. Dies betraf zunächst die Polen, nach entsprechenden Abkommen mit der Vichy-Regierung auch Franzosen. Dadurch unterlagen die deutschen Behörden nicht mehr den Einschränkungen der Haager Abkommen von 1899 und 1907 und der Genfer Konvention von 1929 zu Arbeitseinsatz und Behandlung von Kriegsgefangenen. Zudem band die Bewachung nun keine Soldaten mehr, sondern wurde durch die Meldepflicht bei der örtlichen Polizei ersetzt.
 KINDER, DIE NICHT ZÄHLTEN 
Bis 1943 wurden schwangere »Ostarbeiterinnen« abgeschoben. Doch das NS-Regime fürchtete, zu viele Frauen könnten diese Regelung »missbrauchen«. So ordnete Reichsärzteführer Conti die Straffreiheit für Abtreibungen bei »Ostarbeiterinnen« bis zum 5. Monat an, wenig später auch für Polinnen. Viele Frauen wurden – oft auf grausame Weise – zur Abtreibung gezwungen. Blieb die Schwangerschaft von den Behörden zu lange unbemerkt, mussten die Schwangeren weiterarbeiten – bis die Wehen einsetzten. Unter menschenunwürdigen Bedingungen, häufig in dreckigen Entbindungsbaracken, brachten sie ihre Kinder zur Welt, die man ihnen meist sofort wegnahm. Die Säuglinge wurden in »Kinderpflegestätten« regelrecht zusammengepfercht, wo die Mütter sie nur selten sehen durften. Seitens der NS-Machthaber herrschte keine Einigkeit darüber, ob man den Nachwuchs der Osteuropäerinnen sterben lassen oder aufziehen sollte. Viele Kinder kamen zu Tode. Bei etlichen Frauen führten die Umstände, unter denen sie abtreiben oder entbinden mussten, dazu, dass sie später keine Kinder mehr bekommen konnten.
 DOKUMENTE ZUM DOWNLOAD
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Erlass Behandlung Schwangerer (941 kB)

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Erlass Behandlung von Arbeitskräften (942 kB)

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Erlass Bekleidung und Schuhwerk (274 kB)

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Erlass Beurlaubung Kriegsgefangener (1587 kB)

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Erlass Einsatz weiblicher Arbeitskräfte (1417 kB)

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Erlass Entlassung von Militär-Internierten (151 kB)

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Erlass Geschlechtskrankheiten (575 kB)

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Erlass Kennzeichnung Kriegsgefangener (357 kB)

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Erlass Ostarbeitereinsatz (237 kB)

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Erlass Polnische Zivilarbeiter (291 kB)

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Erlass Polnische Zivilarbeiter (957 kB)

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Erlass Teilnahme an Feiern (179 kB)

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Merkblatt der DAF (477 kB)

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Merkblatt für sowjet. Arbeitskräfte (262 kB)

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Merkblatt Pflichten der Zivilarbeiter (375 kB)

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Polizeiverordnung Polnische Zivilarbeiter (788 kB)

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Polizeiverordnung Kenntlichmachung (1803 kB)

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Werbeblatt Lagerbewachung (361 kB)

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Zur Versorgung ausländ. Kinder (514 kB)

 JADLIWKA  war eines von mehr als 300 ukrainischen Dörfern, die im Zweiten Weltkrieg von Deutschen dem Erdboden gleichgemacht wurden. 29 Männer wurden dort 1942 vor den Augen ihrer Angehörigen erhängt, das Dorf angezündet. Alle Überlebenden – 1.338 Menschen – wurden zur Zwangsarbeit nach Deutschland verschleppt. Die Zurückgekehrten leiden noch heute unter den Folgen, ebenso ihre Kinder und Enkel. Dennoch gaben sie ihrem Dorf, als sie es wieder aufbauten, den Namen »Peremoha« – »Wir haben überwunden«.