ERST IM JULI 2000 begannen unter dem Druck der Öffentlichkeit flächendeckende Recherchen zum Thema »Zwangsarbeit und Kirche« in allen Bistümern, bei der Caritas und bei Ordenseinrichtungen. Nachdem erste Ergebnisse vorlagen, entschlossen sich die Bischöfe am 28. August 2000, einen eigenen Weg zur Entschädigung und Versöhnungsarbeit zu gehen, statt sich der Stiftung »Erinnerung, Verantwortung und Zukunft« anzuschließen. Dieser »katholische Sonderweg« wurde innerkirchlich wie auch in der Öffentlichkeit zu Beginn durchaus kritisch aufgenommen. Unter anderem wurde argumentiert, dass die Verantwortung für das an den Zwangsarbeitern begangene Unrecht eine gesamtgesellschaftliche sei und darum von allen gesellschaftlichen Organen gemeinsam getragen werden solle. AUSSCHLAGGEBEND für die Entscheidung der Deutschen Bischofskonferenz waren unter anderem die Entschädigungskriterien der Bundesstiftung. Diese konzentrieren sich auf Menschen, die als KZ-Häftlinge oder Insassen ähnlicher Lager Zwangsarbeit geleistet haben oder die aus einem der besetzten Gebiete deportiert und unter besonders schlechten Lebensbedingungen zur Arbeit in einem gewerblichen Unternehmen oder im öffentlichen Bereich gezwungen wurden. Für »andere Opfer nationalsozialistischer Unrechtsmaßnahmen« gibt es lediglich eine unter Finanzierungsvorbehalt stehende »Kann«-Klausel. Gerade Zwangsarbeiter in kirchlichen Einrichtungen – oft im land- oder hauswirtschaftlichen Bereich eingesetzt – fallen aber in der Regel unter diese letzte Kategorie und haben damit nur einen »schwachen« Anspruch auf eine Entschädigungszahlung bzw. erhalten nur einen sehr geringen Betrag. Es ist das Verdienst der in der Bundesstiftung Tätigen, die rechtlichen Bestimmungen in der Praxis der vergangenen Monate zumeist zugunsten auch der in der Landwirtschaft eingesetzten ehemaligen Zwangsarbeiter auszulegen. DIE KATHOLISCHEN BISTÜMER HABEN SICH VERPFLICHTET, die in ihrem Bereich in kirchlichen Einrichtungen beschäftigten Zwangsarbeiter zu recherchieren und die zusammengetragenen Daten – Name, Geburtstag, Geburtsort, Beruf, Einsatzort, Einsatzdauer etc. – dem Kirchlichen Suchdienst in München zur Verfügung zu stellen. Dieser wurde mit der Aufgabe betraut, anhand der gelieferten Daten den heutigen Aufenthaltsort der ehemaligen Zwangsarbeiter zu ermitteln. Dieses Verfahren stellt einen wichtigen Unterschied zur Bundesstiftung dar, bei der die Betroffenen bzw. deren Verbände selbst aktiv werden und ihre Ansprüche geltend machen müssen. So konnten die ersten Auszahlungen bereits im Herbst 2000 erfolgen, lange bevor die Bundesstiftung im Sommer 2001 mit Entschädigungszahlungen begann. Die noch lebenden Zwangsarbeiter werden, wo immer das möglich ist, persönlich aufgesucht. Dazu gehört auch das Wort der aufrichtigen Bitte um Vergebung.
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