DAS THEMA »FREMDARBEITER« war lange Jahre eines der am wenigsten aufgearbeiteten Kapitel der Geschichte des »Dritten Reiches«. Die ehemaligen Zwangsarbeiter gehörten zu den vernachlässigten Opfern – länger als die meisten anderen. Wenn es in Einzelfällen doch zu Forderungen nach Entschädigung kam, verwiesen die deutsche Regierung und die betroffenen Unternehmen meist auf das Londoner Schuldenabkommen von 1953. Danach galten Forderungen aus dem Ausland als Reparationen, die erst nach Abschluss eines Friedensvertrages abgegolten werden sollen. Doch ein Friedensvertrag wurde nie abgeschlossen. Viele Wirtschaftsunternehmen leugneten, dass es bei ihnen überhaupt Zwangsarbeiter gegeben habe und verweigerten die Einsicht in noch vorhandene Unterlagen. IN DEN 80ER JAHREN erschienen erste umfangreiche Studien. Bahnbrechend waren Ulrich Herberts »Fremdarbeiter« von 1985, das als Standardwerk gilt, und »Das Daimler-Benz-Buch«, 1987 herausgegeben vom Hamburger Institut für Sozialforschung. Daimler-Benz, VW, Siemens und andere öffneten ihre Archive und gaben Untersuchungen über die eigene Unternehmensgeschichte in der Zeit des »Dritten Reiches« in Auftrag. Es kam zu ersten freiwilligen Entschädigungszahlungen und Begegnungen Unternehmensangehöriger mit »ihren« ehemaligen Zwangsarbeitern. Auch andere Organisationen erhielten Gelder für Versöhnungsprojekte. DER POLITISCHE UMBRUCH DER 90ER JAHRE in Ost- und Mitteleuropa bedeutete auch, dass sich viele der Betroffenen nun erstmals selbst zu Wort melden konnten. Das brachte neuen Schwung in die Entschädigungsdebatte. In den USA wurden Sammelklagen unter anderem gegen BMW, VW, Siemens, Krupp, MAN und Leica eingereicht. Doch auch ausländische Unternehmen wie Ford waren betroffen, die in ihren deutschen Niederlassungen von Zwangsarbeitern profitierten. In amerikanischen und deutschen Zeitungen erschienen Anzeigen, das Fernsehen sendete ausführliche Beiträge. Der öffentliche Druck wuchs. IM BUNDESTAGSWAHLKAMPF 1998 kündigte Gerhard Schröder an, einen Entschädigungsfonds für ehemalige Zwangsarbeiter einzurichten. Bevor jedoch das entsprechende Gesetz verabschiedet werden konnte, waren langwierige und schwierige Verhandlungen mit den betroffenen Unternehmen notwendig. Im Februar 1999 unterstützten erst 16 Unternehmen die Stiftungsinitiative »Erinnerung, Verantwortung und Zukunft«. Bundeskanzler Schröder ernannte Otto Graf Lambsdorff zum Beauftragten der Bundesregierung bei den anstehenden Verhandlungen mit den Opferverbänden und deren Anwälten. Im Dezember 1999 einigten sich Vertreter der deutschen Wirtschaft, der Bundesregierung und der US-Regierung auf einen Gesamtbetrag von 10 Milliarden DM als Entschädigungsangebot, der je zur Hälfte vom Bund und von der deutschen Wirtschaft aufgebracht werden sollte. Zunächst aber musste – so die Bedingung der Unternehmensseite – die »Rechtssicherheit« gewährleistet sein. Damit ist gemeint, dass keine weiteren Entschädigungsklagen vor US-amerikanischen Gerichten mehr zugelassen werden. Am 12. Juli 2000 konnte das Gesetz zur Errichtung des Stiftungsfonds im Bundestag verabschiedet werden. Die Auszahlungen sollten jedoch erst beginnen, nachdem auch die laufenden Klagen in den USA abgewiesen worden waren. ENDE MAI 2001 galt die von den betroffenen Firmen geforderte Rechtssicherheit endlich als hergestellt. Am 15. Juni 2001 überwies die Stiftung »Erinnerung, Verantwortung, Zukunft« die ersten 231 Millionen DM an die zuständigen ausländischen Partnerorganisationen. 30.000 ehemalige Zwangsarbeiter, deren Anträge bewilligt worden waren, erhielten eine Auszahlung. Bis zum 30. September 2002 waren es insgesamt 3,43 Milliarden DM (1,76 Milliarden Euro) an 968.787 Personen. Doch viele Firmen, die von Zwangsarbeit profitiert haben, haben bis heute nicht in den Fonds eingezahlt.
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